Kurze Antwort
Die Teilnahme an einer kulturellen/künstlerischen Veranstaltung kann mit einem Schengen-Visum für den kurzfristigen Aufenthalt erfolgen; dabei sind die Einladung des Organisators oder der Vertrag mit dem Anbieter der kulturellen Dienstleistung maßgeblich. Eine BEZAHLTE künstlerische Tätigkeit ist jedoch auf den offiziellen Seiten für kurzfristige Veranstaltungen nicht gesondert geregelt und kann unter Erwerbstätigkeits-Kategorien fallen; das kann andere Bedingungen wie ein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit auslösen. Für jede Kunsttätigkeit gibt es keine einheitliche Regel; bestätigen Sie eine bezahlte Tätigkeit über die offizielle Quelle. Den allgemeinen Rahmen der Veranstaltungsteilnahme finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
- Teilnahme an Veranstaltung
- Kurzfristiger Aufenthalt (Schengen C)
- Einladung
- Einladung des Organisators / kultureller Vertrag
- Bezahlter Auftritt
- Kann Erwerbstätigkeit sein
- Einvernehmen der BA
- Bei bezahlter Arbeit möglich
- Keine einheitliche Regel
- Abhängig von der Art der Tätigkeit
- Überprüfung
- Bei bezahlter Arbeit offiziell bestätigen
Teilnahme an Veranstaltung (unbezahlt/eingeladen)
Teilnahme an einem Festival, einer Ausstellung oder einer kulturellen Veranstaltung; mit Einladung des Organisators oder kulturellem Vertrag, im Rahmen des kurzfristigen Schengen-Aufenthalts. Den allgemeinen Rahmen finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
Bezahlte künstlerische Tätigkeit
Ein Auftritt gegen Entgelt oder eine berufliche Kunsttätigkeit ist auf den offiziellen Seiten für kurzfristige Veranstaltungen nicht geregelt; sie kann unter Erwerbstätigkeits-Kategorien fallen und Bedingungen wie ein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit erfordern.
Nicht auf dieser Seite
Eine einheitliche Regel für jede Kunstsparte oder eine endgültige Entscheidung über Beschäftigung/Arbeitsrecht. Diese Seite hilft Ihnen, den richtigen Weg zu verstehen.
ENTSCHEIDUNGVor dem Antrag klären
Ist die Tätigkeit bezahlt?
Eine unbezahlte/eingeladene Teilnahme und ein bezahlter Auftritt gehen unterschiedliche Wege. Ist sie bezahlt, können die Erwerbstätigkeits-Kategorie und ein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit relevant werden.
Organisator und Programm
Einladung des Organisators, Vertrag und Programm müssen Art, Dauer und Ort der Tätigkeit klar ausweisen.
Es gibt keine einheitliche Regel
Verschiedene Tätigkeiten wie Konzert, Ausstellung oder Festival können unterschiedlich bewertet werden; bestätigen Sie Ihre Situation über die offizielle Quelle.
einladungvertrag
- Einladung des Organisators oder kultureller VertragEinladung des Organisators oder Vertrag mit dem Anbieter der kulturellen Dienstleistung; Adresse/Kontakt von Organisator und Veranstaltungsort, Dauer und Art der Veranstaltung, Angaben zum Künstler, ggf. Erklärung zur Kostenübernahme.
programm
- Veranstaltungsprogramm / Art der TätigkeitProgramm des Auftritts/der Ausstellung und Angaben zur Art der Tätigkeit (je nach Fall).
bezahltearbeitfallsvorhanden
- Unterlagen des ErwerbswegsIst die Tätigkeit bezahlt, können die Erwerbstätigkeits-Kategorie und ein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit zusätzliche Bedingungen erfordern; bestätigen Sie dies über die offizielle Quelle.
allgemein
- Reisepass, Versicherung, FotoReisepass; Reisekrankenversicherung; biometrisches Foto und die allgemeinen Unterlagen aus § 3.
Vorbereitete Mustertexte sind keine offiziellen Unterlagen. Bei bezahlter künstlerischer Tätigkeit ist der Dokumentensatz anders. Die Unterlagenlisten können durch die offiziellen Quellen aktualisiert werden.
ACHTUNGBeim Antrag für Künstler beachten
- Bezahlte Arbeit wird gesondert bewertetEin Auftritt gegen Entgelt lässt sich nicht mit der kurzfristigen Veranstaltungsteilnahme gleichsetzen; die Erwerbstätigkeits-Kategorie und ein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit können erforderlich sein.
- Keine einheitliche Regel erfindenEs gibt keine einzige Visum-/Arbeitsregel für jede Kunsttätigkeit; bestätigen Sie je nach Art der Tätigkeit über die offizielle Quelle.
- Aufgabenteilung mit der VeranstaltungsseiteDen allgemeinen Rahmen der Veranstaltungsteilnahme finden Sie auf der Veranstaltungsseite; diese Seite konzentriert sich auf die Unterscheidung von Künstler und bezahltem Auftritt.
HÄUFIGE FRAGENFragen zum Antrag für Künstler
Welches Visum ist für ein Konzert erforderlich?+
Die Teilnahme an einer unbezahlten/eingeladenen kulturellen Veranstaltung kann mit einem Schengen-Visum für den kurzfristigen Aufenthalt erfolgen (mit Einladung/Vertrag des Organisators). Ein Auftritt gegen Entgelt kann hingegen unter Erwerbstätigkeits-Kategorien fallen und andere Bedingungen erfordern.
Was ändert sich bei einem bezahlten Auftritt?+
Eine bezahlte künstlerische Tätigkeit ist auf den offiziellen Seiten für kurzfristige Veranstaltungen nicht geregelt; der Erwerbsweg und ein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit können relevant werden. Bestätigen Sie dies über die offizielle Quelle.
Was ist der Unterschied zur Veranstaltungsseite?+
Die Veranstaltungsseite behandelt die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen breit; diese Seite konzentriert sich auf die Künstlerperspektive und die Unterscheidung von bezahltem/unbezahltem Auftritt.
Wird jede Kunstsparte gleich bewertet?+
Nein. Verschiedene Tätigkeiten wie Konzert, Ausstellung oder Festival können je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich bewertet werden; nehmen Sie keine einheitliche Regel an.
Elite Leader Consultancy · letzte amtliche Prüfung: 3. November 2026