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DEUTSCHLAND · AUFENTHALT ZUR ARBEITSSUCHE

Arbeitssuche in Deutschland: Chancenkarte und Wege für qualifizierte Beschäftigung.

In Deutschland Arbeit zu suchen oder eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen ist keine kurze Schengen-Reise; diese Zwecke fallen unter die Kategorie der nationalen (D-)Visa für Langzeitaufenthalte. Dieser Leitfaden trennt die Chancenkarte von den Beschäftigungswegen nach einem Stellenangebot und verweist für die aktuellen Voraussetzungen auf die richtigen offiziellen Quellen.

Erstellt für Antragstellende aus der Türkei, die in Deutschland Arbeit suchen oder eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen möchten. Die Voraussetzungen hängen von der Anerkennung der Qualifikation, der Sprache und der Finanzierung ab; die endgültige Entscheidung über die Eignung trifft die zuständige Behörde.

Visum-Illustration zu Arbeitssuche in Deutschland und ChancenkarteALMANYA / DEUTSCHLAND
Arbeitssuche ist kein Schengen-Kurzaufenthalt, sondern ein nationaler Weg.

Kurze Antwort

In Deutschland Arbeit zu suchen oder zu arbeiten erfordert ein nationales (D-)Visum, da es sich um einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen zu Erwerbszwecken handelt; ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum ist dafür nicht möglich. Die Chancenkarte ist ein nationales Visum, das qualifizierten Personen die Einreise nach Deutschland zur Arbeitssuche ermöglicht, und wird online über das Auslandsportal beantragt. Wenn Sie bereits ein Stellenangebot haben, kommen je nach in Deutschland anerkannter Berufsqualifikation die Blaue Karte EU oder andere Arbeitsvisa in Betracht. Prüfen Sie die aktuellen Eignungsvoraussetzungen bei Make it in Germany und im Anerkennungsportal; diese Seite gibt keine Garantie für die Eignung oder das Finden einer Stelle.

Visumart
National (D) – mehr als 90 Tage
Schengen-Kurzaufenthalt
Für die Arbeitssuche nicht geeignet
Chancenkarte
Nationales Visum zur Arbeitssuche
Bei Stellenangebot
Blaue Karte EU / Arbeitsvisum
Antrag
Auslandsportal (online)
Voraussetzungen
Make it in Germany / Anerkennungsportal
GELTUNGSBEREICH

Zwei Hauptwege unterscheiden

Arbeit zu suchen und nach einem Stellenangebot zu arbeiten sind unterschiedliche Anträge.

Arbeitssuche (Chancenkarte)

Wenn Sie noch kein Stellenangebot haben, ist die Chancenkarte als qualifizierte Person ein nationales Visum zur Einreise nach Deutschland und zur Arbeitssuche; der Antrag erfolgt über das Auslandsportal.

Beschäftigung nach einem Stellenangebot

Mit anerkannter Berufsqualifikation und einem Stellenangebot können die Blaue Karte EU oder andere Arbeitsvisa online beantragt werden.

Nicht auf dieser Seite

Kurzfristige touristische Anträge / Besuchsanträge (eigene Seiten) und eine individuelle Eignungsentscheidung. Diese Seite hilft, den richtigen Weg zu verstehen.

VORAUSSETZUNGEN

Vor der Antragstellung klären

Anerkennung der Qualifikation

Die Anerkennung Ihrer beruflichen oder akademischen Qualifikation in Deutschland ist für die Beschäftigung und manche Antragswege entscheidend. Prüfen Sie den Anerkennungsstand im Anerkennungsportal.

Sprache und weitere Kriterien

Sprachniveau, Erfahrung und ähnliche Kriterien sind je nach Antragsweg wichtig. Prüfen Sie die aktuellen Kriterien über Make it in Germany; diese Seite nennt keine Punktzahlen/Schwellenwerte.

Finanzierung

Für die Zeit der Arbeitssuche kann der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich sein; prüfen Sie die aktuellen Anforderungen bei der offiziellen Quelle.

DOKUMENTE

Wo und wie wird beantragt?

Anträge zur Arbeitssuche und Beschäftigung fallen unter die nationalen Visa; allgemeine Orientierung:

antragskanal

  • AuslandsportalDie Chancenkarte und viele Arbeitsvisa werden online über das Auslandsportal beantragt (digital.diplo.de/visa). Eine Registrierung im Portal stellt allein noch keinen rechtswirksamen Antrag dar.

qualifikation

  • AnerkennungsnachweiseDiplom/berufliche Nachweise und ggf. der Anerkennungsbescheid; prüfen Sie den Anerkennungsstand über anerkennung-in-deutschland.de.

quelledervoraussetzungen

  • Make it in GermanyFür die aktuellen Eignungsvoraussetzungen der Chancenkarte und der Arbeitsvisa siehe die offizielle Quelle make-it-in-germany.com.

allgemein

  • Reisepass und allgemeine DokumenteReisepass und je nach Antragsweg weitere geforderte Dokumente; die genaue Liste nennt die offizielle Quelle und der Portalablauf.

Die aktuellen Voraussetzungen können sich ändern; prüfen Sie die Kriterien der Chancenkarte und die Anforderungen für Arbeitsvisa bei der offiziellen Quelle (Make it in Germany, Auslandsportal). Diese Seite nennt keine Punkt-/Schwellenwerte.

ACHTUNG

Bei der Arbeitssuche beachten

  • Kein Schengen-KurzaufenthaltArbeitssuche und Beschäftigung erfolgen nicht mit einem kurzfristigen touristischen Visum / Besuchsvisum; es gilt das nationale (D-)Visum und das Online-Portalverfahren.
  • Keine GarantieKein Weg garantiert das Finden einer Stelle oder eine sichere Eignung; die Entscheidung trifft die zuständige Behörde und die Voraussetzungen können sich ändern.
  • Aktuelle Quelle ist maßgeblichDie Kriterien der Chancenkarte und die Arbeitsbedingungen werden mit der Zeit aktualisiert; bestätigen Sie sie vor der Antragstellung bei der offiziellen Quelle.
HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur Arbeitssuche

Reicht ein Touristenvisum, um in Deutschland Arbeit zu suchen?

Nein. Arbeitssuche und Beschäftigung sind Aufenthalte von mehr als 90 Tagen zu Erwerbszwecken und erfordern ein nationales (D-)Visum. Ein Schengen-/Touristenvisum ist für diesen Zweck nicht geeignet.

Was ist die Chancenkarte?

Sie ist ein nationales Visum, das qualifizierten Personen die Einreise nach Deutschland zur Arbeitssuche ermöglicht, und wird online über das Auslandsportal beantragt. Prüfen Sie die aktuellen Eignungskriterien über Make it in Germany.

Ich habe ein Stellenangebot – welcher Weg?

Mit anerkannter Berufsqualifikation und einem Stellenangebot kommen die Blaue Karte EU oder andere Arbeitsvisa in Betracht; der Antrag erfolgt ebenfalls online über das Portal.

Wie funktioniert das Punktesystem?

Die aktuellen Kriterien und die Bewertung für die Chancenkarte werden bei Make it in Germany und in den offiziellen Quellen erläutert. Diese Seite gibt keine änderbaren Schwellenwerte wieder; prüfen Sie die offizielle Quelle vor der Antragstellung.

OFFIZIELLE QUELLEN

Quellen und Überprüfung

Die folgenden offiziellen Seiten wurden am 3. November 2026 geprüft.

Elite Leader Consultancy · letzte amtliche Prüfung: 3. November 2026

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