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DEUTSCHLAND · PARTNERBESUCH

Partnerbesuch in Deutschland: Kurzbesuch von Niederlassung trennen.

Um Ihre Partnerin oder Ihren Partner in Deutschland kurz zu besuchen, beantragen Sie im Besuchsrahmen ein Schengen-Visum. Dieser Leitfaden trennt den Kurzbesuch von Heirat, Familienzusammenführung und Niederlassung und hilft, Einladung, Beziehung und Reisezweck stimmig darzustellen.

Für Personen aus der Türkei, die ihre Partnerin/ihren Partner in Deutschland kurz besuchen möchten. Die Bedingungen hängen von der Situation des Einladenden und der Belegbarkeit Ihrer Beziehung ab.

Bild zu Partnerbesuch und Einladung für ein Deutschland-VisumDEUTSCHLAND / ALMANYA
Der Kurzbesuch ist getrennt; Heirat und Niederlassung sind ein anderer Weg.

Kurze Antwort

Ein eigenes offizielles 'Partnervisum' gibt es nicht. Um Ihre Partnerin/Ihren Partner in Deutschland bis zu 90 Tage zu sehen, beantragen Sie im Besuchsrahmen ein Schengen-Visum für den Kurzaufenthalt. Vorbereitet wird dies mit der Einladung (Verpflichtungserklärung oder formlose Einladung) und einer stimmigen Darstellung von Beziehung und Reisezweck. Wollen Sie in Deutschland heiraten oder sich niederlassen, ist dies ein getrennter, langfristiger (nationaler) Prozess und liegt außerhalb dieser Seite. Diese Seite wiederholt den allgemeinen Besuchsleitfaden nicht, sondern konzentriert sich auf das Partnerszenario.

Visumart
Kurzaufenthalt Besuch (Schengen C)
Eigenes 'Partnervisum'
Keines
Maximaler Aufenthalt
90 Tage in 180
Einladung
Verpflichtungserklärung oder formlose Einladung
Heirat/Niederlassung
Nationales (D) Visum — außerhalb dieser Seite
Gebühr
90 EUR (+ iDATA 39,92 EUR)
GELTUNGSBEREICH

Welcher Zweck gehört auf diese Seite?

Diese Seite behandelt den Kurzbesuch; Heirat und Niederlassung sind ein anderer Weg.

Auf dieser Seite enthalten

Ihre Partnerin/Ihren Partner bis zu 90 Tage besuchen; Einladung, Beziehungsstimmigkeit und Darstellung des Reisezwecks.

Nicht auf dieser Seite

In Deutschland heiraten oder sich niederlassen: Das fällt unter das langfristige (nationale) Visum und die Aufenthaltskategorie. Auch die vollständigen Einladungsregeln stehen auf der Seite zum Besuch von Familie und Freunden; hier werden sie nicht wiederholt.

Definition der Beziehung

Für unverheiratete Partner wird die Beziehung im Rahmen des Kurzbesuchs angemessen belegt; jede Konstellation ist individuell.

BEDINGUNGEN

Vor dem Antrag klären

Der Zweck muss ein Kurzbesuch sein

Der Aufenthalt darf 90 Tage nicht überschreiten und der Zweck muss ein Besuch sein. Geht es um Heirat/Niederlassung, ist das nationale (D) Visum der richtige Weg; die falsche Kategorie wird abgelehnt.

Einladungsweg

Ihre einladende Partnerin/Ihr einladender Partner kann bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung erstellen oder eine formlose Einladung mit bestimmten Angaben vorlegen. Die ausführlichen Einladungsregeln stehen auf der Besuchsseite.

Stimmigkeit

Beziehung, Reisezweck, Unterkunft und Kostenplan müssen untereinander und mit dem Antragsformular stimmig sein.

UNTERLAGEN

Unterlagen speziell für den Partnerbesuch

Die folgenden Unterlagen stärken das Partnerszenario; alle gemeinsamen und Einladungsunterlagen finden Sie auf den Seiten zu den erforderlichen Unterlagen und zum Besuch von Familie und Freunden.

einladung

  • Verpflichtungserklärung oder formlose EinladungOriginal-Verpflichtungserklärung des Einladenden von der Ausländerbehörde (nicht älter als 6 Monate) oder formlose Einladung mit Aufenthaltsdauer, Beziehung, Pass-/Ausweisnummer des Einladenden, Datum und Unterschrift.

beziehung

  • Angemessene Belege der BeziehungAngemessene Nachweise zur Kontinuität der Beziehung wie frühere gemeinsame Reisen oder Kommunikationsverlauf (je nach Fall).

reise

  • Unterkunft und ReiseAufenthalt unter der Adresse des Partners per Verpflichtungserklärung; andernfalls Unterkunftsnachweis und Hin-/Rückreisereservierung bzw. -plan.

Beziehungsnachweise sind nicht in jedem Fall eine Pflichtliste; Ziel ist ein stimmiger und nachvollziehbarer Antrag. Unterlagenlisten können von der offiziellen Quelle aktualisiert werden.

ACHTUNG

Worauf Sie beim Partnerbesuch achten

  • Richtige KategorieKurzbesuch und Heirat/Niederlassung dürfen nicht vermischt werden; ist Ihr Zweck dauerhaft, gilt der Weg über das nationale Visum und den Aufenthaltstitel.
  • RückkehrabsichtDas Besuchsvisum ist für einen vorübergehenden Aufenthalt; Bindungen, die die Rückkehrabsicht am Ende der Reise stützen, sind wichtig.
  • Keine GarantieVollständige Unterlagen bedeuten keine Zusage; die Entscheidung trifft die Auslandsvertretung.
HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Partnerbesuch

Gibt es in Deutschland ein 'Partnervisum'?

Ein eigenes offizielles 'Partnervisum' gibt es nicht. Um Ihre Partnerin/Ihren Partner kurz zu sehen, beantragen Sie im Besuchsrahmen ein Schengen-Visum. Geht es um Heirat oder Niederlassung, wird ein anderer, langfristiger Weg beschritten.

Wie belege ich unsere Beziehung?

Für unverheiratete Partner gibt es keine einzelne Pflichtliste; die Kontinuität der Beziehung kann mit angemessenen Nachweisen wie Einladung, gemeinsamen Reisen oder Kommunikation gestützt werden. Entscheidend ist die Stimmigkeit des Antrags.

Kann ich nach dem Besuch in Deutschland bleiben?

Das Kurzaufenthalts-Besuchsvisum ist nicht für Niederlassung oder Heirat. Diese Zwecke fallen unter das nationale (D) Visum und die Aufenthaltskategorie; sehen Sie für den richtigen Weg dort nach.

OFFIZIELLE QUELLEN

Quellen und Überprüfung

Die folgenden offiziellen Seiten wurden am 3. November 2026 geprüft.

Elite Leader Consultancy · letzte amtliche Prüfung: 3. November 2026

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