Studienfachbezogenes Praktikum
Ein studienfachbezogenes Praktikum nach dem 4. Semester. Zusammen mit dem Einladungsschreiben oder dem von beiden Seiten unterschriebenen Learning Agreement wird ein Einvernehmen der Bundesagentur verlangt.
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Der Antrag für ein Praktikum in Deutschland richtet sich nach der Art des Praktikums: studienfachbezogenes Pflichtpraktikum, EU-gefördertes Erasmus-Praktikum oder nicht gefördertes Austauschpraktikum. Dieser Leitfaden erläutert auf Grundlage offizieller Quellen die Praktikumsarten, das Verhältnis von Learning Agreement/Einladungsschreiben und wann ein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist.
Erstellt für Studierende und Absolventen, die aus der Türkei ein Praktikum in Deutschland machen. Die Bedingungen richten sich nach Art, Dauer und Finanzierung des Praktikums.
ALMANYA / DEUTSCHLANDEin Praktikumsantrag in Deutschland ist nicht einheitlich. Für ein studienfachbezogenes Praktikum (nach dem 4. Semester) und ein nicht EU-gefördertes Austauschpraktikum wird zusammen mit dem Einladungsschreiben/Learning Agreement ein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit verlangt. Beim EU-geförderten Erasmus-Praktikum ist die Erasmusbescheinigung maßgeblich, und ein Einvernehmen der Bundesagentur ist nicht erforderlich. Die 'Hospitation' ohne aktive Mitarbeit ist dagegen ein eigener, langfristiger (nationaler) Weg mit anderen Unterlagen. Je nach Dauer kann der Antrag ein Kurzaufenthalt (Schengen) oder ein Langzeitaufenthalt (national) sein.
Jede Praktikumsart hat einen anderen Satz an Unterlagen und Einvernehmen.
Ein studienfachbezogenes Praktikum nach dem 4. Semester. Zusammen mit dem Einladungsschreiben oder dem von beiden Seiten unterschriebenen Learning Agreement wird ein Einvernehmen der Bundesagentur verlangt.
Die Erasmusbescheinigung (Original + Kopie, gestempelt/unterschrieben) ist maßgeblich; ein Einvernehmen der Bundesagentur ist nicht erforderlich. Zum Programmrahmen siehe auch die Erasmus-Seite.
Die Hospitation ohne aktive Mitarbeit ist ein eigener, langfristiger (nationaler) Weg; sie erfordert andere Unterlagen wie das VIDEX-Langzeitformular, einen Hospitationsvertrag und eine 365 Tage gültige private Krankenversicherung.
Studienfachbezogen, Erasmus oder nicht gefördertes Austauschpraktikum? Die Art bestimmt Einladung/Einvernehmen und die Unterlagen.
Bei studienfachbezogenen und nicht geförderten Austauschpraktika wird ein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit verlangt; beim EU-geförderten Erasmus-Praktikum nicht.
Ein Praktikum bis zu 90 Tagen ist ein Kurzaufenthalt (Schengen); längere Fälle oder eine Hospitation können in den Weg des nationalen (D-)Visums fallen.
Die folgenden Punkte sind für die Praktikumsart spezifisch; die allgemeinen Unterlagen finden Sie auf der Seite Erforderliche Unterlagen.
Die Gebühr für die Hospitation beträgt in der Regel 75 EUR (0–17 Jahre: 40 EUR) und unterscheidet sich von der Kurzaufenthaltsgebühr. Die Unterlagenlisten können von den offiziellen Quellen aktualisiert werden.
Bei studienfachbezogenen Praktika und nicht EU-geförderten Austauschpraktika wird ein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit verlangt. Beim EU-geförderten Erasmus-Praktikum ist dieses Einvernehmen nicht erforderlich.
Beim studienfachbezogenen Praktikum sind das Einladungsschreiben oder das von beiden Seiten unterschriebene Learning Agreement maßgeblich; beim Erasmus-Praktikum kommt die Erasmusbescheinigung ins Spiel.
Nein. Die Hospitation ist ein eigener nationaler Weg ohne aktive Mitarbeit und erfordert andere Unterlagen (VIDEX-Langzeitformular, Hospitationsvertrag, 365 Tage Krankenversicherung).
Ein Praktikum bis zu 90 Tagen läuft über Schengen (C); längere Fälle oder eine Hospitation können über ein nationales (D-)Visum abgewickelt werden. Prüfen Sie den genauen Weg nach Dauer und Art.
Die folgenden offiziellen Seiten wurden am 3. November 2026 geprüft.
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