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DEUTSCHLAND · KULTURELLE UND SPORTLICHE VERANSTALTUNGEN

Kulturelle und sportliche Veranstaltungen: Einladung und Teilnahmezweck.

Für die Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Kongress oder einer Sportveranstaltung in Deutschland beantragen Sie ein Schengen-Visum für den kurzfristigen Aufenthalt. Dieser Leitfaden unterscheidet die Szenarien von Sportlern, Teammitgliedern, Rednern und Veranstaltungsteilnehmern und konzentriert sich auf die Einladung des Organisators, den Teilnahmezweck und die Kostenübernahme.

Erstellt für Personen aus der Türkei, die in Deutschland an einer kulturellen/sportlichen Veranstaltung oder einem Kongress teilnehmen. Die Bedingungen hängen von der Art der Veranstaltung und Ihrer Rolle ab.

Visumbild für kulturelle und sportliche Veranstaltungen in DeutschlandALMANYA / DEUTSCHLAND
Einladung des Organisators und Teilnahmezweck sind der Kern der Vorbereitung.

Kurze Antwort

Die Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Kongress oder einer Sportveranstaltung erfolgt mit einem Schengen-Visum für den kurzfristigen Aufenthalt. Bei kulturellen Veranstaltungen und Kongressen sind das Einladungsschreiben des Organisators oder der mit dem Anbieter der kulturellen Dienstleistung geschlossene Vertrag maßgeblich; bei Sportveranstaltungen das Einladungsschreiben des Sportclubs/-verbands oder die Teilnahmebestätigung sowie die Bescheinigung des entsendenden türkischen Clubs/Verbands. Diese Unterlagen enthalten Angaben zu Organisator und Veranstaltungsort, zu Dauer und Art der Veranstaltung sowie zu den Teilnehmern. Bezahlte künstlerische Auftritte können anders bewertet werden; sehen Sie dazu die Seite für Künstler.

Visumart
Kurzfristiger Aufenthalt (Schengen C)
Umfang
Kulturelle Veranstaltung, Kongress, Sportveranstaltung
Kultur/Kongress
Einladung des Organisators oder Vertrag
Sport
Einladung des Clubs/Verbands + Bescheinigung des Entsenders
Einvernehmen der BA
In diesem Rahmen nicht erforderlich
Termin
„Warteliste Kultur“ (iDATA)
UMFANG

Welche Rollen behandelt diese Seite?

Die kulturelle und sportliche Teilnahme wird durch Einladung und Teilnahmezweck belegt.

Kulturelle Veranstaltung und Kongress

Teilnahme an Festival, Ausstellung, Konferenz oder Kongress; mit Einladung des Organisators, Vertrag über eine kulturelle Dienstleistung oder Einladung zu einer kreativen Arbeit.

Sportveranstaltung

Teilnahme an einem Wettbewerb/einer Veranstaltung als Sportler oder Teammitglied; mit Einladung des Sportclubs/-verbands und Bescheinigung des entsendenden türkischen Clubs/Verbands.

Nicht auf dieser Seite

Bezahlte künstlerische Auftritte und berufliche Kunsttätigkeit können gesondert bewertet werden; sehen Sie die Seite für Künstler. Auch die Messeteilnahme ist eine eigene Seite.

VORAUSSETZUNGEN

Vor dem Antrag klären

Bestimmen Sie Ihre Rolle

Sind Sie Sportler, Teammitglied, Redner oder Teilnehmer? Die Rolle bestimmt Einladung und Dokumentensatz.

Kostenübernahme

Wer die Kosten trägt (Sie selbst, der Organisator oder der Club), muss in Einladung/Unterlagen klar angegeben sein.

Bezahlter Auftritt kann gesondert sein

Ein bezahlter künstlerischer Auftritt kann unter Erwerbstätigkeits-Kategorien fallen und andere Bedingungen (z. B. Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit) erfordern; bestätigen Sie dies in diesem Fall über die offizielle Quelle.

UNTERLAGEN

Unterlagen je nach Veranstaltungsart

Die folgenden Unterlagen sind spezifisch für die Veranstaltungsteilnahme; die allgemeinen Unterlagen finden Sie auf der Seite „Erforderliche Unterlagen“.

kulturkongress

  • Einladung des Organisators oder VertragEinladung des Organisators, Vertrag mit dem Anbieter der kulturellen Dienstleistung oder Einladung zu einer kreativen Arbeit; Adresse/Kontakt von Organisator und Veranstaltungsort, Dauer und Art der Veranstaltung, Angaben zum Teilnehmer, ggf. Erklärung zur Kostenübernahme.

sport

  • Einladung des Clubs/VerbandsEinladung des Sportclubs oder -verbands bzw. Teilnahmebestätigung; Adresse von Club/Verband und Veranstaltungsort, Dauer und Art, Angaben zum Sportler, ggf. Erklärung zur Kostenübernahme.
  • Bescheinigung des entsendenden türkischen Clubs/VerbandsBescheinigung des entsendenden türkischen Sportclubs oder -verbands mit Dauer und Art, Angaben zum Sportler und ggf. Erklärung zur Kostenübernahme.

allgemein

  • Reisepass, Versicherung, FotoReisepass; Reisekrankenversicherung; biometrisches Foto und die allgemeinen Unterlagen aus § 3 (bei Angestellten die Arbeitgeberunterlagen aus § 4).

Bei kultureller/sportlicher Teilnahme ist in diesem Rahmen kein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Die Unterlagenlisten können durch die offiziellen Quellen aktualisiert werden.

ACHTUNG

Beim Veranstaltungsantrag beachten

  • Bezahlte Arbeit lässt sich nicht verallgemeinernDie Bedingungen für einen bezahlten Auftritt oder eine berufliche Tätigkeit unterscheiden sich; setzen Sie diese nicht mit der kulturellen Teilnahme gleich und bestätigen Sie eine bezahlte Tätigkeit über die offizielle Quelle.
  • Rolle und Unterlagen im EinklangAngaben zu Rolle, Dauer und Zweck in Einladung und Unterlagen müssen mit dem übrigen Antrag übereinstimmen.
  • Keine GarantieVollständige Unterlagen bedeuten keine Zusage; die Entscheidung trifft die Auslandsvertretung.
HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Veranstaltungsvisum

Welche Unterlagen sind für eine kulturelle/sportliche Veranstaltung erforderlich?

Bei kulturellen Veranstaltungen und Kongressen die Einladung des Organisators oder ein Vertrag über eine kulturelle Dienstleistung; bei Sportveranstaltungen die Einladung des Clubs/Verbands sowie die Bescheinigung des entsendenden türkischen Clubs/Verbands. Beide enthalten Angaben zu Dauer, Art und Teilnehmern.

Ist ein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit erforderlich?

Für die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen sowie Kongressen ist in diesem Rahmen kein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Fällt eine bezahlte künstlerische Tätigkeit unter eine Erwerbstätigkeits-Kategorie, kann ein Einvernehmen nötig sein.

Bin ich als Künstler auf dieser Seite richtig?

Die Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung wird auf dieser Seite behandelt; für bezahlte künstlerische Auftritte und berufliche Kunsttätigkeit sehen Sie jedoch die Seite für Künstler.

Wer soll die Kosten tragen?

Wer die Kosten trägt (Sie selbst, der Organisator oder der Club), muss in Einladung und Unterlagen klar angegeben sein.

OFFIZIELLE QUELLEN

Quellen und Überprüfung

Die folgenden offiziellen Seiten wurden am 3. November 2026 geprüft.

Elite Leader Consultancy · letzte amtliche Prüfung: 3. November 2026

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